Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Was? Au weia! Gute Güte!
Wo ist denn das Haus da hin?
Sowas hat doch keinen Sinn,
mitten in der Frühlingsblüte!
Kommt mir gar nicht in die Tüte!
Lücke ist ja stets Beginn
neuer Hässlichkeit. Dahin
zieht es doch nur Troglodyte.
Und Kundinnen von Bieber Hüte.